Ausgehend von einer kurzen Einführung in die Geschichte der europäischen Rechtsordnung gibt die Lehrveranstaltung Wirtschaftsrecht für Nichtjuristen eine Einführung in die Systematik des Wirtschaftsrechts als Recht der Unternehmen. Erläutert werden zunächst der Aufbau des Gerichtssystems und die Vorgehensweise im Zivilprozess von der Klageerhebung bis zur Vollstreckung um sodann den Kernbereich des Wirtschaftsrechts, das Privatrecht, genauer zu betrachten. Hierzu werden die Inhalte von Fachbegriffen wie Rechts- und Geschäftsfähigkeit, das Zustandekommen von Willenserklärungen und wirksamen Vertragsschlüssen vermittelt sowie deren Anfechtungsmöglichkeiten und die Bedeutung regelmäßig zum Einsatz kommender standardisierter Vertragsinhalte („Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)“). Die Veranstaltung wird ergänzt durch Hinweise zum Handels-, Gesellschafts- und Arbeitsrecht.
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