Anmeldefristen Akademisches Auslandsamt:
Das Auslandsamt muss über Ihre Absicht, im Ausland zu studieren, informiert werden.
Anmeldeschluß: 15. März des jeweiligen Jahres, in dem der Auslandsaufenthalt stattfinden soll
Vor Reiseantritt erfolgt vom Studierenden eine schriftliche Abmeldung beim Auslandsamt
Abmeldeschluß: 15. Juli des jeweiligen Jahres (s. Abmeldebogen für Auslandsstudierende)